Berger & Lambertz     
Anwaltskanzlei  

Wir sind "geeignete Stelle" im Sinne der Insolvenzordnung (InsO) und stellen Ihnen gerne eine
P-Konto-Bescheinigung zur Einrichtung eines pfändungsfreien Kontos bei Ihrem Kreditinstitut aus. 


Wir vertreten Sie zudem in sämtlichen insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.
Hier finden Sie einen Auszug aus unserem Tätigkeitsfeld.

  • Verbraucherinsolvenzverfahren
  • außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
  • Regelinsolvenzverfahren
  • Betreuung bis vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Schuldenbereinigungsplan
  • Einkommensberechnung
  • pfändungsfreies Konto
  • Insolvenzausfallgeld
  • Pfändungsfreibetrag
  • Wohlverhaltensphase
  • Pfändungsfreies Einkommen
  • Pfändungsfreies Vermögen (z.B. wie verhält es sich mit dem eigenen PKW in der Privatinsolvenz)
  • Unterhalt und Insolvenz
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