Wir sind "geeignete Stelle" im Sinne der Insolvenzordnung (InsO) und stellen Ihnen gerne eine
P-Konto-Bescheinigung zur Einrichtung eines pfändungsfreien Kontos bei Ihrem Kreditinstitut aus.
Wir vertreten Sie zudem in sämtlichen insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.
Hier finden Sie einen Auszug aus unserem Tätigkeitsfeld.
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
- Regelinsolvenzverfahren
- Betreuung bis vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Schuldenbereinigungsplan
- Einkommensberechnung
- pfändungsfreies Konto
- Insolvenzausfallgeld
- Pfändungsfreibetrag
- Wohlverhaltensphase
- Pfändungsfreies Einkommen
- Pfändungsfreies Vermögen (z.B. wie verhält es sich mit dem eigenen PKW in der Privatinsolvenz)
- Unterhalt und Insolvenz