An dieser Stelle halten wir für Sie notwendige Formulare bereit.
Vollmacht
Mit Ihrer Unterschrift bevollmächtigen Sie uns, für Sie rechtlich tätig zu werden. Die 2. Seite umfasst unsere Datenschutzerklärung, die ebenfalls unterschrieben werden muss.
Abtretungserklärung (nur für Angelegenheiten im Sozialrecht notwendig)
Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe:
Im außergerichtlichen Bereich fallen Rechtsanwaltsgebühren an, die von uns über die Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht abgerechnet werden können. Der Mandant hat bei Bewilligung dann für unsere Tätigkeit lediglich eine sogenannte Schutzgebühr von 15 € an uns zu zahlen. Der Rest wird von der Staatskasse übernommen.
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe
Im Klageverfahren fallen Rechtsanwaltsgebühren und auch Gerichtsgebühren an. Für unsere Mandanten können wir Prozesskostenhilfe (in Familiensachen heißt es mittlerweile Verfahrenskostenhilfe) beantragen. Bei Bewilligung hat der Mandant keine Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren zu zahlen. Die Bewilligung kann ohne Ratenzahlung aber auch mit einer Ratenzahlung angeordnet werden.