Berger & Lambertz     
Anwaltskanzlei  


An dieser Stelle halten wir für Sie notwendige Formulare bereit. 


Vollmacht 

Mit Ihrer Unterschrift bevollmächtigen Sie uns, für Sie rechtlich tätig zu werden. Die 2. Seite umfasst unsere Datenschutzerklärung, die ebenfalls unterschrieben werden muss. 

Vollmacht für die Rechtsanwälte Berger & Lambertz
Vollmacht mit DSGVO.pdf (75.52KB)
Vollmacht für die Rechtsanwälte Berger & Lambertz
Vollmacht mit DSGVO.pdf (75.52KB)



Abtretungserklärung (nur für Angelegenheiten im Sozialrecht notwendig) 

Wenn ein Widerspruch gewonnen wird, muss die Behörde die hier angefallenen Rechtsanwaltsgebühren an unseren Mandanten zahlen. Um es für unsere Mandanten so einfach wie möglich zu machen, lassen wir uns genau diesen Anspruch abtreten. So können wir den Gebührenanspruch unmittelbar gegenüber der Behörde im eigenen Namen geltend machen. 

 



Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe:

Im außergerichtlichen Bereich fallen Rechtsanwaltsgebühren an, die von uns über die Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht abgerechnet werden können. Der Mandant hat bei Bewilligung dann für unsere Tätigkeit lediglich eine sogenannte Schutzgebühr von 15 € an uns zu zahlen. Der Rest wird von der Staatskasse übernommen.

Beratungshilfeformular mit Ausfüllhilfe
Beratungshilfe.pdf (635.14KB)
Beratungshilfeformular mit Ausfüllhilfe
Beratungshilfe.pdf (635.14KB)

 




Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

Im Klageverfahren fallen Rechtsanwaltsgebühren und auch Gerichtsgebühren an. Für unsere Mandanten können wir Prozesskostenhilfe (in Familiensachen heißt es mittlerweile Verfahrenskostenhilfe) beantragen. Bei Bewilligung hat der Mandant keine Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren zu zahlen. Die Bewilligung kann ohne Ratenzahlung aber auch mit einer Ratenzahlung angeordnet werden.

Prozesskostenhilfeformular mit Ausfüllhilfe
Prozesskostenhilfe.pdf (1.74MB)
Prozesskostenhilfeformular mit Ausfüllhilfe
Prozesskostenhilfe.pdf (1.74MB)




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