Berger & Lambertz     
Anwaltskanzlei  


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02.08.2024

Das neue Selbstbestimmungsrecht (altes Transsexuellengesetz)

Gestern traten die ersten Regelungen des neuen Gesetzes „Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ kurz Selbstbestimmungsrecht (SBGG) in Kraft.

Das gesamte Gesetz tritt am 01.11.2024 in Kraft.

Es löst dann das bisherige Transsexuellengesetz ab. [Mehr lesen…]

Lambertz - 11:07 | Kommentar hinzufügen


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