Berger & Lambertz     
Anwaltskanzlei  


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26.10.2022

Sanktionen im SGB II und Bürgergeld

Verletzung der Mitwirkungspflichten eines Leistungsbeziehers ziehen eigentlich Kürzungen (sogenannte Sanktionen) nach sich. Wo stehen wir da heute eigentlich?

Es gilt weiterhin das Moratorium der Bundesregierung für Sanktionen während der Coronapandemie.
Im Sommer 2022 hat die Bundesregierung diese Sanktionsregelungen aber bis zum 30.06.2023 außer Kraft gesetzt.

Mit den bestehenden Sanktionsregelungen sollen Verletzungen von Mitwirkungspflichten und Fehlverhalten der Hilfebedürftigen bestraft werden. [Mehr lesen…]

Lambertz - 15:08 | Kommentar hinzufügen


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