Berger & Lambertz     
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12.09.2023

Gesetzesentwurf Kindergrundsicherung

Der Gesetzesentwurf zum neuen Kindergeld, also zur Kindergrundsicherung ist da.

Der Referentenentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung ist nun von der Bundesregierung veröffentlicht worden.

Wir haben diesen Rentenentwurf durchgelesen und müssen leider folgendes feststellen:

Familie.jpgEin echter Systemwechsel im Bereich der finanziellen Wirtschaftlichkeit von Familien und Kindern ist nicht vorhanden.

Auch ist dieser Gesetzesentwurf in keiner Weise dazu geeignet, tatsächlich Kinderarmut zu bekämpfen oder auch nur wesentlich zu mindern.

Im Grunde genommen werden hier die bisherigen Leistungen Kindergeld, Kinderzuschlag und teilweise Bildung und Teilhabe (lediglich) zusammengelegt. Mehr Geld für die Kinder gibt es nicht.

Nach derzeitigem Stand werden diese Leistungen – wie bisher – auf Leistungen des Bürgergeldes angerechnet, sodass Familien im Leistungsbezug – wie bisher- keinen Cent mehr im Monat zur Verfügung haben werden.

Ab Januar 2024 sollen die Regelleistungen im Bürgergeld erhöht werden, auch die Regelleistungen der Kinder. Daneben wird dann aber der Sofortzuschlag von 20 € gestrichen. Eine Regelleistungserhöhung von 20 € oder mehr wird aber auf keinen Fall erwartet. Das bedeutet, dass die Familien sogar dann weniger in der Haushaltskasse haben werden, als bisher.
Wie so Kinderarmut bekämpft werden soll, ist uns völlig schleierhaft.

Zuvor hieß es, dass Einkommen aus Unterhaltsvorschuss nur noch i.H.v. 55 % beim Alleinerziehenden als Einkommen angerechnet werden soll. Dadurch ergäbe sich dann ein höherer Kinderzusatzbetrag. Nun ist klar, dass eine solche Einkommensanrechnung erst dann vorgenommen wird, wenn der Elternteil mindestens 600 Einkommen pro Monat oder mehr erzielt und das Kind in der Schule ist. Bei Einkommen, was darunter liegt, werden die Unterhaltsvorschussleistungen komplett angerechnet, bei Kindern bis zur Grundschule ebenfalls.

Im Grunde genommen profitiert eine Familie erst dann von dem Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag, wenn die Eltern ihre Hilfsbedürftigkeit nach dem SGB II (Bürgergeld) durch Arbeitseinkommen überwinden und anstatt Bürgergeld dann nur noch Wohngeld beziehen.

Es gibt sogar Verschlechterungen. Neben der bereits erwähnten Abschaffung der Soforthilfe von monatlich 20 € wird ab 2025 überschießendes Einkommen des Kindes bei den Eltern nicht mehr um die Versicherungspauschale von 30 € bereinigt. Das bedeutet, dass hier die einkommensschwachen Familien sogar 30 € weniger in der Haushaltskasse haben werden. Neben dem Streichen der Soforthilfe sind wir jetzt schon bei 50 € monatlich, die mit Sicherheit nicht von einer Regelsatzerhöhung aufgefangen werden.

Zahlreiche Kinder und Jugendliche sind sollen sogar ganz aus der Kindergrundsicherung ausgeschlossen sind, die bis jetzt meist einen Anspruch auf Kindergeld haben. Dies gilt insbesondere für Geflüchtete und Kinder in Haushalten mit prekären Aufenthaltsrechten.

Neu sind geplante Sanktionsregelungen, als Regelungen zur Bestrafung. Das bedeutet, dass die Bundesagentur für Arbeit bei nicht rechtzeitiger oder vollständiger Vorlage von Unterlagen ein Bußgeld androhen und durchsetzen kann. Dies ist komplett neu. Bisher wurden Leistungen bei fehlenden Unterlagen (einfach nur) nicht gezahlt, eine Bestrafung war gerade nicht möglich.
Auch bietet der Referentenentwurf keine Lösung für das zunehmend gelebte Wechselmodell oder der temporären Bedarfsgemeinschaft.

Lediglich als positiv werten wir die Idee, dass die Sozialleistungen für Kinder „aus einer Hand“ gezahlt und bei einer Behörde, nämlich der Bundesagentur für Arbeit, beantragen werden sollen. Auch soll eine rein digitale Beantragung möglich sein und der Anspruch auf Kindergrundsicherung (also Kindergeld) soll automatisch von der Bundesagentur für Arbeit geprüft werden.

Die Bundesagentur für Arbeit hat dazu bereits eine Stellungnahme veröffentlicht. In dieser wird mitgeteilt, dass es in keinem Fall organisatorisch möglich ist, den Gesetzesentwurf in dieser Fassung ab dem 1.1.2025 umzusetzen. Die Bundesagentur für Arbeit wünscht sich eine stufenweise Einführung der Leistungen mit einem realistischen Beginn frühestens ab Sommer 2026.

Insgesamt haben wir uns deutlich mehr von der Diskussion über Kinderarmut erhofft. Im Grunde genommen ist dieser Gesetzesentwurf nichts anderes, als den Verwaltungsapparat wahrscheinlich noch mehr aufzublähen und die dafür geplanten Milliarden in die Umstrukturierung und Umbenennung der Kindersozialleistungen zu stecken.

Bis jetzt sehen wir ganz und gar keine Schritte in die Richtung, Kinderarmut zu bekämpfen.

Lambertz - 10:10 | Kommentar hinzufügen


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